Mehr Leads, mehr Umsatz, mehr Neukunden!
Entdecken Sie bisher ungenutztes Kundenpotential auf Ihrer Webseite. Mit dem Lead Inspector können Sie gezielt nachverfolgen, welches Unternehmen sich wann und für welches Produkt oder Dienstleistung auf Ihrer Webseite interessiert hat. Die Besucherinformationen werden dabei in Form eines aussagekräftigen Interessentenprofils Ihrem Vertrieb zugänglich gemacht.
Was können wir für Sie tun? Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihre Anfragen und Wünsche. Wir nehmen Ihre Herausforderungen gern an.
Unsere Anschrift:
Lead Inspector GmbH
Theodor-Heuss-Anlage 12
D-68165 Mannheim – Germany
Email: info@leadinspector.de
Internet: www.leadinspector.de
Geschäftsleitung: Insa Broeksmid, Thorsten Heinrich
Handelsregister: Amtsgericht 68149 Mannheim
Register-Nr.:HRB 715774
Umsatzsteuer-Id-Nr. gemäß § 27 a UStG.: DE 286 475 302
Inhaltlich Verantwortlicher: Thorsten Heinrich
Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseite http://www.facebook.com/leadinspector.de
Anregung und Kritik
Wir sind ständig bestrebt unsere Dienstleistungen und unseren Internet-Auftritt zu optimieren. Schreiben Sie uns einfach Ihre Anregungen, Kritik oder Hinweise an info(at)leadinspector.de, damit wir unseren Service für Sie stetig verbessern können.
Haftungsausschluss
Alle Informationen und Erklärungen dieser Internetseiten sind unverbindlich. Die Lead Inspector GmbH übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr. Es werden keine Garantien übernommen und keine Zusicherung von Produkteigenschaften gemacht. Aus den Inhalten der Internetseiten ergeben sich keine Rechtsansprüche. Fehler im Inhalt werden bei Kenntnis darüber unverzüglich korrigiert. Die Inhalte der Internetseiten können durch zeitverzögerte Aktualisierung nicht permanent aktuell sein. Bitte fragen Sie uns daher zu dem Stand, technischen Details und Lieferbarkeit der Produkte und Dienstleistungen. Links auf andere Internetseiten werden nicht permanent kontrolliert. Somit übernehmen wir keine Verantwortung für den Inhalt verlinkter Seiten.
Die Lead Inspector GmbH haftet nicht für Schäden insbesondere nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle, die durch die Nutzung dieser Internetseiten oder das Herunterladen von Daten entstehen. Liegt bei einem entstandenen Schaden durch die Nutzung der Internetseiten oder das Herunterladen von Daten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, gilt der Haftungsausschluß nicht. Die durch die Nutzung der Internetseiten entstandene Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Lead Inspector GmbH unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, die aus der Nutzung dieser Internetseiten resultieren, ist der Gerichtsstand der Sitz der Lead Inspector GmbH in Mannheim.
Herunterladen von Daten und Software
Die Lead Inspector GmbH übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit von Daten und Software, die von den Internetseiten heruntergeladen werden können. Die Software wird von der Lead Inspector GmbH auf Virenbefall überprüft. Wir empfehlen dennoch, Daten und Software nach dem Herunterladen auf Virenbefall mit jeweils neuster Virensuchsoftware zu prüfen.
Urheberrechte und sonstige Sonderschutzrechte
Der Inhalt dieser Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt. Es darf eine Kopie der Informationen der Internetseiten auf einem einzigen Computer für den nicht-kommerziellen und persönlichen internen Gebrauch gespeichert werden. Grafiken, Texte, Logos, Bilder usw. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Lead Inspector GmbH heruntergeladen, vervielfältigt, kopiert, geändert, veröffentlicht, versendet, übertragen oder in sonstiger Form genutzt werden. Bei genannten Produkt- und Firmennamen kann es sich um eingetragene Warenzeichen oder Marken handeln. Die unberechtigte Verwendung kann zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen führen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Lead Inspector GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Lead Inspector GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen. Sie richten sich an Kunden, die „Unternehmer“ i.S. von § 14 BGB sind.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Lead Inspector GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
1.3 Die ABG gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, wenn dieser von ihnen Kenntnis nehmen konnte und mit ihrem Inhalt einverstanden war.
2.Vertragsabschluss
2.1 Angebote, die verbindlich abgegeben und vom Kunden angenommen werden, führen zur Vertragsbindung. Sofern Lead Inspector GmbH einen Kostenvoranschlag oder Angebote „freibleibend“ erstellt, kommt es zum Vertragsabschluss durch Auftrag und Auftragsbestätigung oder Ausführung.
2.2 Mündliche Absprachen sind schriftlich zu dokumentieren. Der Schriftform gleichgestellt sind per E-Mail oder Telefax abgegebene oder übermittelte Erklärungen.
2.3 Getroffene Vereinbarungen sind verbindlich und können nicht einseitig ohne Zustimmung des Vertragspartners geändert werden. Dies gilt insbesondere für Leistungsinhalte und Termine. Änderungen oder Ergänzungen zu vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Vertragsparteien. Hierdurch für Lead Inspector entstehende zusätzliche Aufwendungen hat der Kunde zu tragen.
3. Vertragsinhalte
3.1 Die Lead Inspector GmbH stellt mit Ihrem Produkt „Lead Inspector“ eine Technologie bereit, mit der Firmenbesucher auf Internetseiten identifiziert werden können. Der Lead Inspector erkennt diese Adressen und stellt diese den Kunden der Lead Inspector GmbH bereit. Lead Inspector GmbH kann keine hundertprozentige Erkennungssicherheit geben, da die Zuverlässigkeit der Erkennung von einer Vielzahl von Faktoren abhängt.
3.1 Die Software/Quellcode geht nicht in das Eigentum des Kunden über.
3.2 Lead Inspector GmbH behält sich vor, den Quellcode anzupassen, wenn dies wegen
– geänderter oder neuer gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zwingend erforderlich,
– zur Interoperabilität mit anderen Netzen notwendig oder
– zur Anpassung an den aktuellen Stand der Technik geboten ist
– und hierdurch keine Einschränkungen für den Kunden entstehen.
3.3 Lead Inspector GmbH ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen vorübergehend einzustellen, wenn dies für eine störungsfreie Nutzung bzw. Wiederaufnahme des Betriebs aus Gründen der Sicherheit oder Aufrechterhaltung der Nutzungsmöglichkeit erforderlich ist.
3.4 Im Falle von durch die Unterstützungssoftware bedingten Updates erhält der Kunde frühzeitig Informationen über Einzelheiten. Zu einer Installation dieser ist er nicht verpflichtet.
4. Vergütung, Zahlung
4.1 Der vom Kunden zu zahlende Betrag ergibt sich aus der vereinbarten Vergütung zzgl. jeweils gesetzlich festgelegter MwSt. Die Vergütung wird dem Kunden nach Vertragsabschluss für die jeweilige Leistungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.
4.2. Sofern sich im Falle der Verlängerung der Vertragslaufzeit die Vergütung erhöht, ohne dass dies bei Vertragsabschluss vereinbart war, wird Lead Inspector GmbH den Kunden rechtzeitig, mindestens 2 Monate vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Erhöhung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
4.3 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in elektronischer Form, soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart. Die Zustellung der Rechnung erfolgt per Email. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist Lead Inspector GmbH nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden berechtigt, die Leistungen bzw. den Quellcode zurückzuhalten bzw. von der Homepage des Kunden zu entfernen. Dies wird dem Kunden mitgeteilt. Durch solche Maßnahmen entstehende Kosten trägt der Kunde. Die Vergütungspflicht besteht während der Laufzeit des Vertrags fort. Im Übrigen steht Lead Inspector GmbH bei Zahlungsverzug ein Anspruch auf pauschale Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Schadensansprüche wird hiervon nicht berührt.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung des Vertrags
5.1 Die Vertragslaufzeit für den Lead Inspector, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um die vereinbarte Laufzeit und kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende der Vertragsdauer, erstmals mit Wirkung zum Ablauf der Mindestlaufzeit, gekündigt werden.
5.2 Lead Inspector GmbH hat das Recht, den Vertrag über die Nutzung des Lead Inspectors mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu kündigen, wenn der Lead Inspector aus gesetzlichen und technischen Gründen nicht mehr zur Nutzung bereitgestellt werden kann. Der Kunde kann in einem solchen Fall bereits geleistete Vorauszahlungen anteilmäßig zurückfordern.
5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen Störungen oder Unterbrechungen des Zugriffs auf den Lead Inspector ist ausgeschlossen, solange diese nicht länger als ununterbrochen 14 Tage andauern. In Fällen Höherer Gewalt gilt Ziff. 6.2
5.4 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
5.5 Lead Inspector GmbH wird nach Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Rechtsgrund diese erfolgt, den Zugriff auf den Lead Inspector sperren. Vorausbezahlte Entgelte werden nur im Fall einer von der Lead Inspector GmbH zu vertretenden außerordentlichen Kündigung erstattet. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ist Lead Inspector GmbH berechtigt, sämtliche währende der Vertragsdauer gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen. Mit dem Vertragsende ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die gekündigten Leistungen, insbesondere den Lead Inspector zu nutzen. Etwaige überlassene Software ist nach Vertragsende an die Lead Inspector GmbH auszuhändigen. Der Kunde ist verpflichtet, die auf seinen Systemen bzw. Systeme Dritter für ihn installierte Lead Inspector – Software unverzüglich zu löschen und in seiner Website integrierte Codebestandteile des Lead Inspectors (insbesondere Tracking Pixel) zu entfe rnen. Entfernt der Kunde das Tracking Pixel nicht wird mit Ablauf der Vertragslaufzeit ein Hinweis auf die Lead Inspector Software Lösung auf den Seiten angezeigt, in welchen das Tracking Pixel trotz Ende der Nutzungsberechtigung noch integriert ist.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat die Besucher seiner Internetseite darauf hinzuweisen, dass die Lead Inspector Technologie für diese genutzt wird und eine Datenerhebung stattfindet. Um diesen Hinweis zu erbringen platziert der Lead Inspector GmbH Kunde z. B. folgenden Textausschnitt in prominenter Stelle der Datenschutzbestimmung auf seiner Internetseite: „Zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe werden mit Technologien der Lead Inspector GmbH Daten zu Marketingzwecken und zur Erkennung von Webbesuchern erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Lead Inspector GmbH-Technologie führt auf Basis dieser Daten eine Adressen-Ermittlung durch, jedoch nur in den Fällen, in welchen sie sicherstellen kann, dass es sich um ein Unternehmen und nicht um eine einzelne Person als Besucher handelt. Hierzu können sogenannte Cookies zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch die Lead Inspector GmbH erhobenen Unternehmensdaten, können auch personenbezogene Daten beinhalten. Lead Inspector GmbH darf Informationen, die durch Besuche auf den Webseiten hinterlassen werden nutzen, um anonymisierte Nutzungsprofile zu erstellen. Soweit IP-Adressen erhoben werden, werden diese unverzüglich nach Erhebung durch Löschen des letzten Nummernblocks anonymisiert. Der Datenerhebung und -speicherung durch Lead Inspector GmbH für diese Internetseite kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter www.leadinspector.de/widerspruch widersprochen werden.“
6.1 Verwendet der Kunde die Lead Inspector GmbH-Dienste auch zur Erhebung personenbezogener Daten (etwa durch Erhebung von IP-Adressen), hat er die Besucher der Website deutlich auf diesen Umstand hinzuweisen und ggf. – soweit datenschutzrechtlich erforderlich – die Zustimmung der Betroffenen vor der Datenerhebung einzuholen. Der Kunde hat ferner eine Löschung der Daten nach Wegfall des Speicherzweckes sicherzustellen. Gemäß § 11 BDSG sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung) in Deutschland bestimmte Vertragsvorschriften einzuhalten. Lead Inspector GmbH bietet dem Kunden hierfür den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung an. Diese regelt unter anderem
– den Gegenstand und die Dauer des Auftrages
– Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung
– die technischen und organisatorischen Maßnahmen
– die Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
– die bestehenden Pflichten des Auftragnehmers
– die etwaige Berichtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen
– die Kontrollrechte des Auftraggebers und die Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers
– Mitzuteilende Verstöße
– Umfang der Weisungsbefugnisse
– die Rückgabe überlassener Datenträger und Löschung von gespeicherten Daten
6.2 Die Lead Inspector GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht hundertprozentig gewährleistet werden können. Lead Inspector GmbH hat selbstverständlich sämtliche dem Gesetz entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der bei der LEAD INSPECTOR GMBH gespeicherten Daten vor Missbrauch und unbefugten Zugriff getroffen. Dritte sind jedoch bei der Datenübertragung über das Internet außerhalb des Zugriffsbereiches der Lead Inspector GmbH unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren oder den Datenverkehr zu überwachen. Für die Sicherheit und Sicherung der vom Kunden über das Internet übermittelten oder aus dem Internet technisch erreichbaren Daten ist daher der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde trägt für die regelmäßige, sachgemäße und gefahrentsprechende Sicherung der für ihn wichtigen Daten selbst Sorge. Lead Inspector GmbH haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser nicht von der Lead Inspector GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
6.3 Nutzerkonten sind nicht übertragbar und dürfen Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden, Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Lead Inspector GmbH Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Sensible Daten wie z. B. Benutzernahmen und Passörter sind geheim zu halten und in keinem Fall an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat Mitarbeiter, welche Zugriffe auf die Passwörter zu den Lead Inspector GmbH Diensten haben, schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten. Im Falle eines Missbrauchs oder Missbrauchsverdacht wird der betroffene Kunde das vorhandene Passwort unverzüglich ändern und die Lead Inspector GmbH unverzüglich per Mail über den Missbrauch oder Missbrauchsverdach informieren. Wird durch eine Verletzung der Geheimhaltung die Benutzung der Lead Inspector GmbH Dienste durch Dritte möglich, trägt der Kunde den durch die Verletzung entstehenden Schaden.
7. Urheber- und Nutzungsrecht
7.1 Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches befristetes widerrufliches Nutzungsrecht zum Einsatz des Lead Inspector zu den vertraglichen Zwecken.
7.2 Das Nutzungsrecht setzt voraus, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten pünktlich nachkommt. Es erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
7.3 Die Übertragung von dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte oder die Nutzung zu anderen als den vertraglich vorgesehenen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Lead Inspector GmbH. Erweiterte Nutzungs- oder Verwertungsrechte bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
8. Termine und Fristen
8.1 Für Störungen, die durch Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige von Lead Inspector GmbH nicht vorhersehbare und vermeidbare Umstände hervorgerufen werden, kann Lead Inspector GmbH nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Ausführung der vertraglich vereinbarten Pflichten durch Lead Inspector GmbH wird in solchen Fällen gehemmt. Lead Inspector GmbH ist berechtigt, die Ausführung auf die Dauer der Behinderung auszusetzen und innerhalb angemessener Frist nach Wegfall des Hindernisses fortzuführen. Zahlungspflichten des Kunden laufen weiter, wenn Lead Inspector GmbH die Umstände nicht zu vertreten hat. Sollten die Umstände länger als ununterbrochen 30 Tage andauern, hat jede Vertragspartei ungeachtet dessen das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, Vorauszahlungen anteilmäßig, berechnet auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, zurückzufordern.
8.2 Die Haftung von Lead Inspector GmbH im Verzugsfall richtet sich nach Ziff. 9.3
9. Mängelrechte/Haftung
9.1 Sofern durch einen Rechnerausfall bei Lead Inspector GmbH oder einem der Lead Inspector GmbH- Dienstleister ein Zugriff auf die Software nicht möglich ist, wird Lead Inspector GmbH alle im zumutbaren Rahmen stehenden Maßnahmen einleiten, um hieraus entstehende Behinderungen zu beheben.
9.2 Die Haftung von Lead Inspector GmbH für dem Kunden entstehende Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz, grob fahrlässigem Verhalten, der Nichteinhaltung übernommener Garantien, arglistigem Verschweigen von Mängeln oder schuldhafter Verletzung von Pflichten, durch die eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erst ermöglicht wird (wesentliche Vertragspflichten). Bei leicht fahrlässig verursachter Nichteinhaltung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Lead Inspector GmbH auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit herrühren, haftet Lead Inspector GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen, ebenso für Schäden, die zu Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz führen.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet seine Daten täglich zu sichern. Bei einem von Lead Inspector GmbH zu vertretendem Datenverlust haftet Lead Inspector GmbH nur in Höhe des Vorhandenseins von Sicherungskopien erforderlichen Reproduktionsaufwandes. Für die Üblichkeit der vorzunehmenden Datensicherungen sind im Zweifel die branchetypischen Intervalle maßgebend.
9.4 Lead Inspector GmbH haftet nicht für die Beeinträchtigung, Beschränkung oder Leistungshindernissen sowie Unterbrechungen oder Störungen des Lead Inspector GmbH Dienstes Lead Inspector oder der Kundenwebsite, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereiches von Lead Inspector GmbH beruhen.
10. Datenschutz
10.1 Lead Inspector GmbH nimmt Datenschutz sehr ernst. Die Lead Inspector-Lösung ermöglicht ein Angebot in voller Übereinstimmung mit deutschem Recht und der Richtlinie 2002/58/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.07.2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Zudem sind alle Forderungen zur „Datenschutzkonformen Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung in Internet-Angeboten“ aus dem Beschluss der obersten Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich („Düsseldorfer Kreis“) vom 26./27. November 2009 in Stralsund umgesetzt.
Lead Inspector GmbH erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur soweit diese Erhebung gemäß § 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) für die Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Lead Inspector GmbH erforderlich ist. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, dass Lead Inspector GmbH seine vollständige Anschrift sowie weitere im Laufe des Vertragsverhältnisses gemachen Angaben in maschinenlesbarer Form speichert und für Angaben, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, maschinell verarbeitet.
10.2 Es ist dem Kunden untersagt, ohne die ordnungsmäßige Einwilligung der Betroffenen mit den Lead Inspector GmbH-Diensten erhobene Daten mit personenbezogenen Daten Dritter, insbesondere Nutzungsdaten, zusammenzuführen oder in sonstiger Weise für personenbezogene Datenauswertungen zu verwenden. Für die datenschutzrechtlich zulässige Nutzung der Lead Inspector GmbH-Dienste ist der Kunde verantwortlich.
11. Updates/Upgrades
11.1 Lead Inspector GmbH wird dem Kunden während der Vertragslaufzeit alle Updates/Upgrades der gemieteten Lead Inspector GmbH-Software zur Verfügung stellen. Lead Inspector GmbH ist jedoch nicht zur Implementierung oder Konfiguration der Updates/Upgrades verpflichtet.
11.2 Lead Inspector GmbH ist nur zu solchem Support verpflichtet, der die Lead Inspector GmbH-Software im Standard sowie die Funktionalitäten entsprechend der Lead Inspector GmbH Feature-Liste betrifft. Ebenso übernimmt Lead Inspector GmbH keine Gewähr dafür, dass vom Kunden erstellte individuelle Anpassungen an eine Vorgängerversion der Lead Inspector GmbH-Software auch bei Einsatz des Updates oder Upgrades funktionstüchtig bleiben.
12. Anwendbares Recht
12.1 Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in der BRD geltende Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung.
13. Erfüllungsort; Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit uns ist 68165 Mannheim. Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten Mannheim, soweit von Gesetzes wegen kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
14. Sonstiges
14.1 Zur Auslegung des Vertragsinhalts und der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist stets die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen heranzuziehen. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der anderen Regelungen unberührt.
Lead Inspector GmbH ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten heranzuziehen. Die Verantwortlichkeit der Lead Inspector GmbH bleibt davon unberührt.
13. Inkrafttreten
13.1 Diese Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand vom 31. März 2016 wird mit Wirkung zum 1. April 2016 in Kraft gesetzt und ersetzt jegliche vorherigen Fassungen. —————————————